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PolyDADMAC-Perlen

Kurze Beschreibung:

CAS-Name2-Propen-1-aminium, N,N-Dimethyl-N-Propenyl-, Chlorid-Homopolymer

SynonymePolyDADMAC, PoIyDMDAAC, PDADMAC, PDMDAAC, Polyquaternium

CAS-Nr.26062-79-3

Summenformel(C8H16NCI) N


Produktdetail

Produkt Tags

聚二甲基二烯丙基氯化铵干粉(珠状)-

PolyDADMAC-Perlen

【Eigentum】

Das Produkt ist ein starker kationischer Polyelektrolyt. Die Farbe reicht von farblos bis hellgelb und hat die Form einer festen Perle. Das Produkt ist wasserlöslich, nicht brennbar, sicher, ungiftig, weist eine hohe Kohäsionskraft und eine gute hydrolytische Stabilität auf. Es reagiert nicht empfindlich auf pH-Wert-Änderungen und ist chlorbeständig. Die Schüttdichte beträgt ca. 0,72 g/cm³, die Zersetzungstemperatur liegt bei 280–300 °C.

【Spezifikation】

Code/Artikel Aussehen Feststoffgehalt (%) Partikelgröße (mm) Intrinsische Viskosität (dl/g) Rotationsviskosität
LYBP 001 Weiß oder leichtGelblich transparente Perlenpartikel ≥88 0,15–0,85 >1,2 >200 cps
LYBP 002 ≥88 0,15–0,85 ≤1,2 <200 cps

HINWEIS: Die Testbedingung der Rotationsviskosität: Die Konzentration von PolyDADMAC beträgt 10 %.

【Verwenden】

Wird als Flockungsmittel in der Wasser- und Abwasseraufbereitung verwendet. Im Bergbau und in der Mineralienverarbeitung wird es regelmäßig in Entwässerungsflockungsmitteln eingesetzt, die bei der Behandlung verschiedener Mineralschlämme wie Kohle, Takonit, natürlichen Alkalien, Kiesschlamm und Titandioxid umfassend eingesetzt werden können. In der Textilindustrie wird es als formaldehydfreies Farbfixiermittel verwendet. In der Papierherstellung wird es als Leitfähigkeitsfarbe zur Herstellung leitfähigen Papiers und als AkD-Leimungsmittel verwendet. Darüber hinaus kann dieses Produkt auch als Spülung, Antistatikum, Netzmittel, Shampoo und Weichmacher verwendet werden.

【Verpackung & Lagerung】

25 kg pro Kraftsack, 1000 kg pro gewebter Sack, innen mit wasserdichter Folie.

Verpacken und lagern Sie das Produkt verschlossen, kühl und trocken und vermeiden Sie den Kontakt mit starken Oxidationsmitteln.

Gültigkeitsdauer: Ein Jahr. Beförderung: Ungefährliche Güter.

 


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